Ausnahme Bedingungen

URLAUB MIT ANREISE IM ZEITRAUM 04.04 - 01.06
AUSNAHME BEDINGUNGEN*

 

Leider hat das Coronavirus alle unsere Pläne geändert und wir müssen das Beste daraus machen.

Natürlich können mit der Zeit noch weitere Änderungen vorgenommen werden da wir nicht wissen wie sich die Situation in Italien bzg Deutschland und Europa in den nächsten Wochen entwickeln wird.

 

Obwohl wir rechtlich nicht verpflichtet sind die Stornobediungen zu ändern, 
haben wir uns entschieden für unsere Privat Gäste, die den Urlaub im April und Mai schon gebucht haben, folgende außnahme Bedingungen zu berücksichtigen
(und nicht die regulären Stornobedingungen):

 

- Die geleistete Anzahlung wird auf alle Fälle einbehalten

da diese laut Stornobedingunen bei einer Stornierung von 120 bis 61 Tage vor Anreise nicht mehr erstattbar ist

- Bis zu 7 Tage vor Anreise ist eine Stornierung ohne Zusätzliche Kosten möglich:

das heißt Sie können sich noch Zeit nehmen um zu sehen wie sich die Lage entwickelt und kurzfristig entscheiden.
Die Stornokosten steigen also nicht auf 50-80-90% wie angegeben. Nur die geleistete Anzahlung wird einbehalten.

Bei Stornierungen ab 6 Tage vor Anreise ist der Gesamtbetrag zu zahlen.

- Bei fristgerechter Stornierung (also bis 7 Tage vor Anreise) bieten wir Ihnen an dass die geleistete Anzahlung für eine andere Buchung für das Jahr 2020 gutgeschrieben wird (für alle Anlagen gültig):

sie verlieren also in diesem Fall nichts

- Die geleistete Anzahlung kann jedoch nicht für einen weiteren Urlaub für die Saison 2021 gutgeschrieben werden:

wenn Sie leider Ihren Urlaub im laufenden Jahr 2020 nicht verschieben können/möchten werden Sie die Anzahlung verlieren aber Sie haben keine weitere Kosten

 

Wir bitten um Ihr Verständniss, es handelt sich auch für um eine schwierige und unvorhersehbare Situation. 

Wir hoffen Sie alle bald begrüßen zu dürfen.